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AGB

Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen „Verkaufs- und Lieferbedingungen.“
Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend. Angebotszeichnungen sind unverbindlich.
  2. Verträge gelten als abgeschlossen, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt wird oder von uns durch Absenden der Ware an den
    Kunden tatsächlich erfüllt wird oder von der Kunde oder seinem Transporteur die Ware bei uns abgeholt wird. Mündliche Nebenabkommen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
  3. Behördliche Genehmigungen, die für die Abwicklung erforderlich sind, hat der Kunde fristgerecht zu besorgen. Nachteilige Folgen aus Verspätung trägt der Kunde.
  4. Äußerungen in Werbeaussendungen, Prospekten, Produktinformationen, Preislisten, sonstige Informationsmaterial sind unverbindlich.
  5. Die Angebotspreise verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer.
  6. Pläne, Skizzen, Muster und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Offenlegungen bedürfen unserer schriftlichen
    Zustimmung.

Preise

  1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise haben laut Auftragsbestätigung Gültigkeit.
  2. Preisreduzierungen aus welchem Rechtsgrund auch immer haben nur Geltung, wenn sie von unserer Geschäftsleitung schriftlich akzeptiert worden sind.
  3. Anzahlungen können bei Vertragsabschluss gegen Vorlage einer Anzahlungsgarantie vereinbart werden, ebenso sind Teilzahlungen zu vereinbaren. Bei Anzahlungen und Teilzahlungen
    sind keine Abzüge möglich.
  4. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferausführung mehr als zwei Monate bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefertätigkeiten und ändern sich Lohnkosten
    und/oder Material– oder Energiekosten in diesem Zeitraum, so sind wir berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.
  5. Alle Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Bei Zahlungsverzug bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. Abweisung
    mangels kostendeckenden Vermögens werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto für uns spesenfrei zu erfolgen. Ein Skontoabzug für Zahlung innerhalb 10 Tagen muss
    auf unserer Rechnung ausdrücklich vermerkt sein. Ein ungerechtfertigter Abzug wird ausnahmslos nachverrechnet. Bei nicht termingerechter Bezahlung jeglicher Art wird unser Mahnwesen
    angewandt. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
  2. Mahnwesen: Zahlungserinnerung nach Ablauf der 30 Tage netto. Mahnung nach weiteren 2 Wochen. Nach weiteren 2 Wochen wird die Forderung an einen Rechtsanwalt übergeben.
  3. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 10% über den Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
  4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen, unser Eigentum.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gilt.

Lieferung und Transport

  1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk Altheim.
  2. Andere Liefervereinbarungen müssen bei Vertragsabschluß vereinbart werden und gelten nur, wenn diese auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt sind.
  3. Bei vereinbarter Lieferung durch die Firma IWK gilt: Bis zum Werktor des Kunden. Die Abladung und Verbringung ist ausschließlich Sache und Verantwortungsbereich des Kunden.
  4. Bei Abholung durch Spediteure, bei Bahnabholung, bei Postsendungen gilt die Ware ab Bereitstellung als abgenommen. Wenn nichts anderes vereinbart trägt der Kunde die Gefahr und
    die Kosten des Transportes und die Versandkosten.
  5. Transportschäden trägt derjenige Vertragspartner, der den Transport bestellt hat, ebenso die Transportversicherung.
  6. Soweit keine Sondervereinbarung getroffen wird, trägt der Kunde die Kosten der Verpackung.
  7. Europaletten müssen getauscht werden, besteht hier keine Möglichkeit so werden sie zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt.
  8. Unsere Verkaufpreise enthalten nicht die Kosten der Zustellung, Verpackung und einer eventuellen Montage.

Liefertermin

  1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens zwei Wochen zu betragen. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche
    sind ausgeschlossen, es sei denn, es trifft uns am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden. Grobes Verschulden liegt jedenfalls nicht vor bei fehlenden Informationen
    des Kunden, bei Lieferverzug der Zulieferer, bei Maschinenbruch oder bei Lieferverzug durch unsere Zulieferer (Bahn, Post, Spediteure) oder sonstige Elementarereignisse.
  2. Der Kunde verpflichtet Teillieferungen anzunehmen. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges gelten auch im Fall von Teillieferungen.

Garantie- und Gewährungsansprüche

  1. Auf unsere Erzeugnisse gewähren wir 1 Jahr Materialgarantie (mit Ausnahme von Verschleißteilen), nach Lieferung oder Abnahme, sofern die Wartung und Pflege der Ware vom Kunden
    nach den Richtlinien des Maschinenbaues oder nach Angaben des Lieferanten, nachweislich, sachlich und termingerecht durchgeführt wurden.
  2. Bei einem Garantieanspruch muss nachgewiesen werden, dass das Produkt (Maschine) von geschultem Personal bedient wurde.
  3. Garantiert wird nur für schadhafte Teile, die anfallende Arbeitszeit ist nicht im Garantieanspruch enthalten, der Austausch muss jedoch von einer Fachwerkstätte durchgeführt werden.
  4. Auf Verschleißteile ist kein Garantieanspruch möglich.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Bei Inanspruchnahme muss von einen Zivilingenieur festgestellt werden, dass der Mängel bereits bei der Lieferung vorhanden war.
  6. Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn die Maschine für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet wird und wurde.
  7. Die Garantieleistung wird nur bezahlt, wenn die schadhaften Teile an uns gesandt werden, geprüft werden und von uns als fehlerhaft gewertet werden.
  8. Wird nach Kundenzeichnungen gefertigt, so garantieren wir nicht für die Funktion der Produkte, sondern nur für unsere Ausführungen; das gleiche gilt auch für die Gewährleistung.
  9. Wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Abnahme allfällige Mängel in schriftlicher Form gerügt werden bzw. die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als
    unseren Unternehmen verändert worden sind, so sind die Ansprüche des Kunden aus Garantie und/oder Gewährleistung erloschen.
  10. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Kunden nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  11. Der Kunde hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Termine für Austausch und Verbesserung sind je nach Einzelfall festzulegen. Scheitern der Austausch oder die Verbesserung
    aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind bzw. erschwert der Kunde durch eigenmächtiges Handeln die Verbesserung oder den Austausch, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch
    vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
  12. Ausschließlich anerkannte Mängel berechtigen bis zu deren Behebung zur Zurückerhaltung eines angemessenen Teils der entsprechenden Positionen, höchstens jedoch im Umfang von 5
    % des Nettoauftragswertes.

Schadenersatz und Haftung

  1. Für Schäden jeder Art, einschließlich der Schäden die aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassung und aus Mängel haften wir nur,
    soweit wir solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Dies ist vom Geschädigten zu beweisen. Jeder darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz von Schäden
    ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort

  1. Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart.
  2. Es gilt österreichisches Recht.Die Anwendung des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Vertragssprache ist deutsch.
  4. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Örtlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.

Sonstiges

  1. Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Unternehmensleitung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen in seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bis zur vollständigen Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt zu geben, widrigenfalls die
    Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
  3. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
  4. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
  5. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
  6. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile verpflichten sich Vereinbarungen zu treffen, die der ungültigen
    Bestimmung am nächsten kommen.

Belehrung gem. § 3 KschG

Ein Verbraucher kann dann vom Vertrag oder Vertragsantrag zurücktreten, wenn er
- seine Vertragserklärung weder in dem vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch
- bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder Markt benutzten Stand abgegeben hat.
- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Vertragsschließung angebahnt hat
und dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung vorangegangen ist.

Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen oder bis eine Woche danach schriftlich erklärt werden.
Stornogebühr

Unbeschadete Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche ist unserer Unternehmen im Fall eines Stornos berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Nettoauftragwertes,
bei Sonderanfertigungen 30 % des Nettoauftragwertes zu verlangen.

IWK Metall und Maschinenbau GmbH
Gewerbepark 7
A-4943 Geinberg
+43(0)7723/44633
Internet: http://www.iwk-mb.at
Email: office@iwk-mb.at
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag 7:00 - 16:00
Freitag: 7:00 - 11:30

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